Keine Jagdpacht?

Wann verjährt für Jagdgenossen der Anspruch auf Jagdpachtgeld?

Der sogenannte Auskehran­spruch eines Jagdgenossen unterliegt den allgemeinen Verjährungsregelungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Aufgrund der gesetzlich erfolgten Zuordnung aller Grundstücke einer Gemeinde zu gemeinschaftlichen Jagdbezirken und der Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften muss jeder Inhaber von unbebauten Außenbereichsgrundstücken davon ausgehen, dass er Jagdgenosse ist und insoweit Jagdgeldansprüche gegen die jeweilige Jagdgenossenschaft bestehen. Diese lässt sich leicht ermitteln, zum Beispiel durch eine Nachfrage bei der Unteren Jagdbehörde,...