Kein Wildschaden im Paddock?

Wildschweine haben in meinen Paddocks Schaden angerichtet. Es geht um die Wühlschäden in der Grasnarbe. Kann ich Ersatz vom Jagdpächter fordern?

Nach § 29 I Bundesjagdgesetz (BJG) werden allgemein Grundstücksschäden ersetzt, die durch Schalenwild entstehen. Hierzu gehören auch Schäden durch Wildschweine; und zwar auch an Grundstücken, die nicht durch einen Landwirt bewirtschaftet werden.

Nicht selten haben Jagdpächter die Ersatzpflicht im Jagdpachtvertrag aber nur mit Einschränkungen von der Jagdgenossenschaft übernommen. Ist zum Beispiel geregelt, dass der Jagdpächter nur für...