Kein Jagdschein: Waffen abgeben?

In den letzten fünf Jahren habe ich keinen Jagdschein mehr gelöst. Jetzt fordert mich der Landkreis auf, entweder einen neuen Jagdschein zu lösen oder alle Waffen zwecks Vernichtung abzugeben. Die Waffen sind alter Familienbesitz. Ich verwahre sie ordnungsgemäß in einem Waffenschrank. Meine Enkel sollen die Waffen nach bestandener Jagdprüfung bekommen. Das habe ich dem Kreis mitgeteilt. Wie ist die Rechtslage?

Ohne gültigen Jagdschein verliert ein Jäger sein waffenrechtliches Bedürfnis zum Besitz seiner Jagdwaffen. Ist dieser Bedürfniswegfall nur vorübergehender Natur, etwa weil der Jäger aus beruflichen oder privaten Gründen für wenige Jahre keinen Jagdschein löst, dann ist im Regelfall noch nicht von einem endgültigen Wegfall des Bedürfnisses auszugehen. In diesem Fall muss der Jäger der Behörde aber glaubhaft darlegen, weshalb er derzeit keinen Jagdschein gelöst hat, er dies in absehbarer Zukunft aber wieder beabsichtigt zu tun.

Will ein Jäger auch in...