Kein Jagdgeld

Seit vier Jahren bin ich Eigentümer einer Ackerfläche im Nachbarort, für die ich Jagdgeld bekommen müsste. Bisher habe ich nie an den dortigen Jagdgenossenschafts-Versammlungen teilgenommen, habe aber jeweils einen schriftlichen Antrag auf Auszahlung gestellt. Bis heute habe ich weder Jagdgeld noch ein Anschreiben erhalten. Wie ist die Rechtslage bei Jagdgeldauszahlungen und wo kann ich mich beschweren?

Alle Jagdgenossen haben Anspruch auf die Auszahlung des Jagdgeldes. Der Anteil richtet sich dabei nach der Größe der Eigentumsfläche. Der Regelfall ist die Auszahlung. Die Jagdgenossenschaft kann jedoch auch beschließen, dass das Geld nicht an die Jagdgenossen ausgezahlt wird, sondern zum Beispiel für den land- oder forstwirtschaftlichen Wegebau verwendet wird. Man spricht dann von einem Beschluss über die anderweitige Verwendung. Kein Jagdgenosse muss sich mit einem solchen Beschluss einverstanden erklären. Jeder Jagdgenosse kann auch dann die Auszahlung seines Anteils verlangen, wenn die anderen Jagdgenossen selbst mit weitaus überwiegender Mehrheit eine anderweitige Verwendung beschlossen...