Kein Ersatz für Wildschaden?

Einem Gutachten zufolge wird ein gemeldeter Wildschaden aus dem Herbst zu keinem Ertragsausfall auf meinem Grünland führen. Zwar wurde die Schadensfläche bearbeitet und nachgesät. Von der Neueinsaat ist aber noch nichts aufgegangen. Die Arbeit des Lohnunternehmers wurde durch die Jagdgenossenschaft bezahlt. Was kann ich tun, um den Ertrags­ausfall ersetzt zu bekommen?

Nach Ihren Angaben wurde ein Vorverfahren in Wildschadensangelegenheiten eingeleitet. Nicht zu ersehen ist allerdings, ob das Verfahren mit einer gütlichen Einigung abgeschlossen wurde oder gescheitert ist. Kommt keine gütliche Einigung zustande, erhalten die Beteiligten ein Schreiben, in dem das Scheitern des Verfahrens festgestellt wird. Der Geschädigte kann dann binnen einer Notfrist von zwei Wochen Klage beim örtlich zuständigen Amtsgericht erheben. Verpasst er...