Kauf bricht nicht (Jagd-)Pacht

Die Eigentümerin eines Eigenjagdbezirkes (EJB) hat unsere Jagdgenossenschaft informiert, dass eine 5 ha große Fläche, die an den EJB grenzt, diesem im Fall einer Neuverpachtung unseres gemeinschaftlichen Jagdbezirkes zugeschlagen werden soll. Die Fläche hat die Eigentümerin erworben. Könnten wir eine Neuverpachtung hinausschieben?

Erlangt ein Eigenjagdbesitzer das Eigentum über weitere bejagbare Flächen, die an seine bisherige Eigenjagdbezirksfläche unmittelbar angrenzen, so werden diese automatisch mit Vollendung des Eigentumserwerbs ebenfalls Bestandteil seines Eigenjagdbezirks. Hierfür bedarf es keiner Angliederung bzw. keines behördlichen „Zuschlags“. Allerdings gilt auch für das Jagdpachtrecht, dass „Kauf“ nicht die Jagdpacht „bricht“.

Solange die hinzukommende Fläche...