Kann Jagdvorstand die Jagd pachten?

Ich bin stellvertretender Jagdvorstand einer Jagdgenossenschaft. Nächstes Jahr wird die Jagd neu verpachtet. Der derzeitige Pächter möchte die Pacht nicht fortsetzen. Daher würden der derzeitige Jagdvorsteher und ich die Jagd gerne pachten. Unsere Amtszeit endet aber erst in zwei Jahren. Dürfen wir trotzdem die Jagd pachten?

Grundsätzlich ist es zulässig, dass Mitglieder des Jagdvorstandes auch als Pächter des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes auftreten. Es gibt keine gesetzlichen oder satzungsrechtlichen Bestimmungen, die eine Verpachtung des Jagdbezirkes an Jagdvorstandsmitglieder ausschließen. Allerdings muss in diesem Fall darauf geachtet werden, dass sich Jagdvorstandsmitglieder bei der Wahrnehmung ihrer Vorstandsaufgaben nicht in eine verbotene Interessenkollision begeben. So darf ein Mitglied des Jagdvorstands bei Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft nicht beratend oder entscheidend...