Da Schwarzwild erhebliche Schäden in Maisschlägen verursachen kann, sollte jeder Landwirt über intensive Bejagung dieser Wildart froh sein. Es macht deshalb auch keinen Sinn, die Maisäcker aus der Bejagung herauszunehmen. Dies ginge ohnehin nur mit einem Antrag an die Untere Jagdbehörde nach § 6a Bundesjagdgesetz auf Befriedung der Flächen aus ethischen Gründen. Dann aber entfiele für derartige Flächen auch jeglicher Anspruch auf Wildschadenersatz gegen den Jagdpächter bzw. die Jagdgenossenschaft.
Besser wäre es, den engen Dialog mit dem Jagdpächter zu suchen und mit ihm gemeinsam schon bei der Maisaussaat an jagdstrategisch günstigen Stellen Bejagungsschneisen im Maisschlag zu vereinbaren. Solche Schneisen, in denen fördermittelunschädlich zum Beispiel Zwischenfrüchte angebaut werden können, erleichtern den Jägern die Schwarzwildbejagung gerade in schadensträchtigen Feldbereichen.
Die Durchführung sogenannter Erntejagden bei der Maisernte ist aus einer Reihe von Gründen sehr gefährlich. Sie kommt nur in Betracht, wenn strenge Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden. So sollten nur erfahrene, besonnene Schützen an Erntejagden teilnehmen. Diese sollten zudem auf erhöhten Ständen, zum Beispiel Drückjagdböcken, positioniert sein, damit sie bei einer Schussabgabe ausreichend Kugelfang haben. Zudem muss jeder Schütze strikt die Unfallverhütungsvorschriften (UVV)-Jagd beachten, wonach bei einer Schussabgabe jedwede Gefährdung von Menschen ausgeschlossen sein muss. Deshalb darf bei einer Erntejagd niemals in Richtung des noch stehenden Maisschlages oder in die Richtung von Erntemaschinen geschossen werden. Auch das Mitfahren von Schützen auf Erntemaschinen ist strikt verboten.
Sofern der Landwirt den Eindruck gewinnt, dass die Jäger die vorgenannten Grundsätze nicht ausreichend beachten, kann er ihnen am Erntetag das Betreten des Maisackers wegen Behinderung seiner Erntearbeiten verbieten.
Um derartige Konflikte zu vermeiden, sollte der Jagdpächter oder der von ihm eingesetzte Jagdleiter rechtzeitig vor der Erntejagd das Gespräch mit dem Landwirt suchen und diesem sämtliche Details über den Ablauf der geplanten Erntejagd erläutern. Spontaner Aktionismus der Jägerschaft bei der Durchführung von Erntejagden ohne Absprache mit den Landwirten ist zu vermeiden.
(Folge 35-2018)