Kann ich Jagd bei der Ernte verbieten?

Im vergangenen Jahr hatten wir nach der Maisernte Geschosse von den am Acker stehenden und auf Wild schießenden Jägern im Häcksler – unter anderem im Spiegel. Kann ich den Jägern verbieten, an meinem Maisacker während der Ernte zu jagen? Kann ich ansonsten die Flächen aus der Jagd herausnehmen?

Da Schwarzwild erhebliche Schäden in Maisschlägen verursachen kann, sollte jeder Landwirt über intensive Bejagung dieser Wildart froh sein. Es macht deshalb auch keinen Sinn, die Maisäcker aus der Bejagung herauszunehmen. Dies ginge ohnehin nur mit einem Antrag an die Untere Jagdbehörde nach § 6a Bundesjagdgesetz auf Befriedung der Flächen aus ethischen Gründen. Dann aber entfiele für derartige Flächen auch jeglicher Anspruch auf Wildschadenersatz gegen den Jagdpächter bzw. die Jagdgenossenschaft.

Besser wäre es, den engen Dialog mit dem Jagdpächter zu suchen und mit ihm gemeinsam schon bei der Maisaussaat an jagdstrategisch günstigen Stellen Bejagungsschneisen im Maisschlag zu...