Kann anderer Jäger Waffen aufbewahren?

Wir möchten die auf unserer Waffenbesitzkarte eingetragenen Waffen (eine Lang- und zwei Kurzwaffen) vorübergehend bei einem bekannten Jäger in Verwahrung geben. Er besitzt einen B-Waffenschrank und verfügt selbst über zwei Kurzwaffen. Darf er unsere Waffen aufbewahren? Wird das geplante Waffenrecht neue Aufbewahrungsvorschriften bringen?

In einem Waffenschrank der Sicherheitsstufe B dürfen Langwaffen in unbegrenzter Anzahl und mindestens fünf Kurzwaffen, bei Schrankgewicht/Verankerung über 200 kg sogar bis zu zehn Kurzwaffen, aufbewahrt werden. Grundsätzlich darf ein Jäger einem anderen Jäger, sofern dieser Inhaber einer Waffenbesitzkarte oder eines gültigen Jagdscheines ist, gemäß § 12 Abs. 1 Waffengesetz vorübergehend, höchstens für einen Monat für die Ausübung der Jagd, seine Langwaffen ausleihen oder vorübergehend zur sicheren Verwahrung übergeben. Die zeitliche Höchstdauer für die sichere Verwahrung ist gesetzlich nicht festgelegt, kann sich wegen...