Jagdvorstand hält Unterlagen zurück

In unserer Jagdgenossenschaft wurde ein neuer Vorstand gewählt. Der bisherige Jagdvorsteher weigert sich jedoch, die Unterlagen der Jagdgenossenschaft herauszugeben. Wie sollen wir nun vorgehen?

Die Jagdgenossenschaft ist nach § 7 Absatz 4 Landesjagd­gesetz Nordrhein-Westfalen verpflichtet, ein Jagdkataster zu führen. Um dieser Verpflichtung zu genügen, muss stets gewährleistet sein, dass die Jagdkatasterunterlagen zugriffsbereit sind. Jeder Jagdgenosse hat das Recht, das Jagdkataster einzusehen.

Ein ehemaliger Jagdvorsteher ist selbstredend verpflichtet,...