Jagdsteuer: Jagdpachtvertrag kündigen?

Unser Jagdpachtvertrag läuft noch sieben Jahre. Haben wir ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Fall, dass das Land NRW die Jagdsteuer wieder einführt? Konkret ist dazu in unserem Vertrag nichts geregelt.

In § 4 Absatz 2 Ihres Jagdpachtvertrags ist geregelt, dass eine Jagdsteuer von den Pächtern zu tragen ist. Aus der Formulierung ist zu erkennen, dass die Parteien die Möglichkeit der Wiedereinführung durchaus in Betracht gezogen haben. Für den Fall der Wiedereinführung ist vereinbart, dass diese dann auch von den Pächtern zu tragen ist. Ein Sonderkündigungsrecht haben die Parteien...