Jagdschein zeigen?

Ich habe Land- und Forstflächen, die zu einer Jagdgenossenschaft gehören, die von mehreren Jagdpächtern und Jägern mit Begehungsschein bejagt wird. Ein Großteil dieser Personen ist mir unbekannt. Darf ich mir als Grundeigentümer von Personen auf meinem Grundstück Jagd- und Begehungsschein zeigen lassen, um deren Berechtigung, mein Land zu betreten, zu prüfen?

Grundstückseigentümer können auch dann nicht die Vorlage des Jagdscheins und der Jagderlaubnis durch unbekannte Jäger verlangen, wenn diese zur Jagd ausgerüstet auf der eigenen Fläche angetroffen werden. Das Vorzeigen persönlicher Ausweis- und sonstiger Legitima­tionspapiere unterliegt dem grundgesetzlich geschützten Persönlichkeitsrecht in der besonderen Ausprägung des Schutzes der „informationellen Selbstbestimmung“. Dadurch ist das Recht des Einzelnen geschützt, über die Preisgabe und die Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Anders als Polizeibeamte oder etwa Mitarbeiter der Unteren Jagdbehörde haben...