Grundstückseigentümer können auch dann nicht die Vorlage des Jagdscheins und der Jagderlaubnis durch unbekannte Jäger verlangen, wenn diese zur Jagd ausgerüstet auf der eigenen Fläche angetroffen werden. Das Vorzeigen persönlicher Ausweis- und sonstiger Legitimationspapiere unterliegt dem grundgesetzlich geschützten Persönlichkeitsrecht in der besonderen Ausprägung des Schutzes der „informationellen Selbstbestimmung“. Dadurch ist das Recht des Einzelnen geschützt, über die Preisgabe und die Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Anders als Polizeibeamte oder etwa Mitarbeiter der Unteren Jagdbehörde haben private Personen deshalb grundsätzlich kein Recht, eine Ausweiskontrolle durchzuführen.
Allenfalls, wenn eine Person bei einer Straftat angetroffen oder verfolgt wird und Fluchtgefahr besteht, können auch private Personen das Vorzeigen eines Ausweises verlangen. Dies wäre ein geringerer Eingriff in die Rechte des Verdächtigen, als im Rahmen des „Rechtes zur Festnahme für Jedermann“, diesen vorläufig festzunehmen.
Gegenüber Privatpersonen könnte sich eine Vorlageverpflichtung allenfalls noch aufgrund einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung ergeben. Allerdings sind in Jagdpachtverträgen so weitreichende Kontrollrechte zugunsten der Jagdgenossen nicht zu finden.
In der Praxis ist es der beste Weg, darauf zu bestehen, dass sich alle Jagdpächter im Rahmen der Jagdgenossenschaftsversammlung vorstellen. Treffen Sie unbekannte Jäger im Revier an, empfiehlt es sich, auf diese zuzugehen und sich selbst erst einmal vorzustellen. Wenn Sie dem Jäger dabei gleich zu Anfang ein freundliches Waidmannsheil wünschen, ist in der Regel das Eis schnell gebrochen und Sie dürften dann die Informationen über die Ihnen unbekannte Person erhalten.
Jeder Grundeigentümer und Bewirtschafter sollte zudem die Mobilnummern der Jagdpächter oder des Jagdaufsehers gespeichert haben, damit im Bedarfsfall mit diesen schnell in Kontakt getreten werden kann. Sobald der Verdacht aufkommt, dass im Revier illegal Jagd ausgeübt wird, sollten umgehend die Polizei und die Jagdpächter verständigt werden.