Jagdschein gelöst?

Unsere Jagdgenossenschaft hat einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk an zwei Jäger verpachtet. Welche Auswirkungen hätte es, wenn einer der Pächter seinen Jagdschein zum 1. April nicht gelöst bzw. verlängert hätte? Welche Folgen hätte es, wenn dieser Jäger alleiniger Pächter eines Jagdrevieres wäre?

Nach § 13 Bundesjagdgesetz erlischt ein laufender Jagdpachtvertrag neben weiteren dort genannten Fällen auch dann, wenn der Pächter die Voraussetzungen für die Erteilung eines neuen Jagdscheines nicht rechtzeitig erfüllt. Jagdpächter müssen hierzulande also vor dem Stichtag 1. April als Beginn des neuen Jagdjahres einen Verlängerungsantrag für ihren Jagdschein bei der Unteren Jagdbehörde stellen. Versäumt der Jagdpächter diese Frist,...