Jagdpächter zahlt nur schleppend

Unsere Jagdgenossenschaft hat das Jagdrevier bis Ende Juni 2027 verpachtet. Der Pächter muss die Pacht laut Vertrag jeweils bis 1. April zahlen. Doch unser Pächter zahlt nur schleppend. Die Jagdpacht für 2016 und 2017 konnten wir erst im März 2018 auszahlen. Für 2018 und 2019 hat er noch nichts überwiesen. Was können wir tun?

Zu den Hauptpflichten des Jagdpächters gehört es, die Pacht zu zahlen. In den Jagdpachtverträgen sind in aller Regel genaue Zahlungstermine bestimmt. Kommt der Pächter seiner Zahlungspflicht nicht fristgemäß nach, befindet er sich in Verzug. Dann sollte ihn die Genossenschaft unter Fristsetzung zur Zahlung auffordern. Lässt er die Nachfrist verstreichen, sollte ein Mahnbescheid beantragt oder ein Anwalt beauftragt werden, die Pacht einzuklagen. Der Pächter gerät auch ohne Mahnung automatisch in Verzug, wenn im Pachtvertrag ein Zahlungstermin bestimmt ist und dieser nicht eingehalten wird. Dann muss er auch für alle Verzugsschäden aufkommen. Dazu gehören auch die...