Jagdpächter bejagt kein Schwarzwild

Unser Jagdpächter weigert sich, Drückjagden durchzuführen. Mittlerweile sind alle meine Grünlandflächen von Wildschweinen zerstört worden. Zudem habe ich festgestellt, dass mit Apfeltrester gefüttert wird. Ist das in NRW überhaupt erlaubt? Im vergangenen Jagdjahr wurde kein einziges Wildschwein erlegt. Kann der Jagdpächter gezwungen werden, der Jagd ordentlich nachzugehen? Oder kann man ihm eventuell die Jagd entziehen? Der Pächter zahlte eine Wildschadenpauschale, die bei Weitem nicht zur Schadenregulierung ausreicht.

Ein Jagdpächter, der mit seiner Jagdgenossenschaft eine Wildschadenpauschale vereinbart hat, muss sich um Wildschäden keine Sorgen mehr machen. Das kann sich nachteilig auf die Bejagungsbereitschaft auswirken, da die Wildschäden kein unkalkulierbares Risiko mehr für ihn darstellen. Grundsätzlich ist daher davon abzuraten, Wildschadenpauschalen zu vereinbaren. Trägt der Jagdpächter hingegen das volle Ersatzrisiko, wird er schon aus ureigenem Interesse darauf achten, Wildschäden durch die „Hege mit der Büchse“ möglichst zu vermeiden.

Revierübergreifende Schwarwildjagden sind ein probates Mittel zur Wildbestandsregulierung. So steht auch in dem vom Landesjagd­verband und dem Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Westfalen-Lippe (VJE) gemeinsam herausgegebenen...