Jagdpachtvertrag vorzeitig kündigen?

Die wachsende Wildschweinpopulation führt in unserem Revier zu immer mehr Wildschaden. In diesem Jahr beziffern sich die Ersatzzahlungen im fünfstelligen Bereich. Der Jagdpachtvertrag läuft noch drei Jahre. Besteht für mich als Jagdpächter ein vorzeitiges Kündigungsrecht aufgrund der enormen Schäden?

Eine vorzeitige außerordentliche Kündigungsmöglichkeit ist auch für Jagdpachtverträge gesetzlich nicht vorgesehen. Ob der Vertrag eventuell ein vertragliches Sonderkündigungsrecht für den Fall enthält, dass in einem Jagdjahr ­eine bestimmte Schadenssumme überschritten wird, lässt sich nicht pauschal sagen. Immer häufiger wird in...