Jagdpachtvertrag vorzeitig kündbar?

Mit weiteren Jagdgenossen bin ich in Sachsen-Anhalt Pächter eines gemein­schaftlichen Jagdbezirkes. 2019 steht eine Neuverpachtung an. Falls ich in der nächsten Pachtperiode den Vertrag vorzeitig kündigen will, welche Gründe müssten vorliegen, damit die Kündigung akzeptiert wird?

Für den Abschluss von Jagdpachtverträgen gilt in Sachsen-Anhalt die Mindestpachtdauer von neun Jahren gemäß § 11 Abs. 4 Bundesjagdgesetz (BJG). Damit soll eine nachhaltige Hege des Wildbestandes anstelle eines kurzzeitigen „Leerräumens“ des Jagdreviers gewährleistet werden. Die Untere Jagdbehörde kann Jagdpachtverträge beanstanden, die diese Mindestpachtdauer nicht beachten. Mit der Beanstandung des Vertrags muss auch dann gerechnet werden, wenn einer Vertragspartei ein jederzeitiges Kündigungsrecht ohne Angaben von Gründen eingeräumt wird. Denn mit einem solchen beliebigen Kündigungsrecht kann die gesetzliche Mindestpachtdauer ausgehebelt werden.

Dennoch ist die Vereinbarung von vertraglichen Sonderkündigungsrechten für bestimmte Fälle zulässig und durchaus auch üblich. Sonderkündigungsrechte werden zum Beispiel für den Fall vereinbart, dass eine bestimmte Wildschadenshöhe erreicht wird, sich...