Jagdpachtvertrag nur für neun Jahre?

Der Pachtvertrag für meinen Jagdbezirk läuft in einem Jahr ab. Ich bin schon über 70 Jahre alt und möchte nicht wieder einen Pachtvertrag über neun Jahre abschließen. Gibt es die Möglichkeit, den bestehenden Pachtvertrag für zwei bis vier Jahre zu verlängern?

Gemäß § 11 Absatz 4 Bundesjagdgesetz soll die Mindestpachtdauer für einen Jagdpachtvertrag neun Jahre betragen. In NRW kann die Mindestpachtdauer in begründeten Fällen nach § 9 Landesjagdgesetz NRW bis auf fünf Jahre verkürzt werden, „insbesondere,...