Jagdpachtvertrag: Kosten abziehen?

Im neuen Jagdpachtvertrag haben wir eine Wildschadensdeckelung vereinbart. Derzeit haben wir größere Schäden auf Grünland durch Schwarzwild. Wenn ich als Jagdpächter die Wildschäden selbst mit meinen Maschinen beseitige: Kann ich dann meine Kosten vom gedeckelten Betrag abziehen?

Jagdpächter können es sich in der Regel nicht aussuchen, ob sie einen Wildschaden selbst beseitigen oder dem Landwirt den Schaden bezahlen. Dieses Wahlrecht hat allein der Geschädigte. Wenn der Landwirt die Beseitigung durch den Jagdpächter also nicht akzeptiert, sondern Geldersatz verlangt, muss der Jagdpächter das hinnehmen. Selbst wenn sich der Jagdpächter im Jagdpachtvertrag vorbehalten hat, dass er einen Wildschaden auch selbst beseitigen darf, muss der Geschädigte sich hierauf nicht einlassen. Denn eine solche Regelung würde den Landwirt um sein...