Jagdpacht noch nicht gezahlt

Wie kann eine Jagdgenossenschaft reagieren, wenn ein Jagdpächter die fällige Jagdpacht nicht fristgerecht bezahlt? Erlischt der Pachtvertrag automatisch mit sofortiger Wirkung? Gibt es Fristen, bis zu welchem Zeitpunkt der Pächter die Pacht gezahlt haben muss?

Wenn ein Jagdpächter die Jagdpacht nicht bis zu dem laut Pachtvertrag fest vereinbarten Zeitpunkt bezahlt, so befindet er sich automatisch im Verzug. In vielen Verträgen ist bestimmt, dass die Pacht spätestens bis zum dritten Werktag des Jagdjahres zu zahlen ist. Befindet sich der Jagdpächter in Verzug, endet der Pachtvertrag aber nicht automatisch. Vielmehr hat der Pächter dann zusätzlich zu der geschuldeten Jagdpacht auch alle Verzugsschäden zu zahlen. Dies sind zum Beispiel die Zinsen. Aber auch die zusätzlich entstehenden Kosten der Rechtsverfolgung zählen dazu.

Schaltet die Jagdgenossenschaft einen Anwalt ein, der...