Jagdpacht für alle Flächen?

Kann eine Jagdgenossenschaft über die Größe der Fläche bestimmen, nach der das Jagdgeld berechnet wird? Können die Mitglieder der Jagdgenossenschaft alle Flächen unter 1 ha ausschließen oder müssen alle bejagbaren Flächen der Gemeinde berücksichtigt werden?

Jedes Mitglied der Jagdgenossenschaft hat einen Anspruch auf Auskehr seines anteiligen Jagdgeldes. Alle Grundstücke der Jagdgenossenschaft sind dabei zu berücksichtigen. Denn selbst mit den Klein- und Kleinstflächen wird im Zusammenhang mit der Verpachtung des Gesamtrevieres der Pachtzins erwirtschaftet. Grundsätzlich ist daher der aus der Verpachtung erwirtschaftete Ertrag der Jagdgenossenschaft nach dem Verhältnis des Flächeninhaltes ihrer beteiligten Grundstücke an die Jagdgenossen auszukehren. In Abweichung von dieser Regel kann eine Jagdgenossenschaft...