Jagdpacht: Endet Vertrag bei Tod des Jägers?

Ich habe eine Jagd gepachtet. Was passiert, wenn ich vor Ablauf der neunjährigen Frist sterbe? Müssen meine Frau oder die Kinder den Jagdpachtvertrag erfüllen und weiter zahlen, obwohl sie keine Jäger sind? Oder kann die Jagd neu verpachtet werden?

Stirbt der Jagdpächter vor Ablauf des Jagdpachtvertrags, findet der Vertrag gleichwohl seine Fortsetzung. Dies gilt auch dann, wenn der oder die Erben selbst nicht jagdpachtfähig sind. Der oder die Erben werden im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge auch Nachfolger für den Jagdpachtvertrag. Selbst zur Jagd gehen kann ein Erbe allerdings nur dann, wenn er auch jagdpachtfähig ist.
Im Falle einer Erbengemeinschaft muss diese gegenüber der Unteren Jagdbehörde den oder die jagdpachtfähigen Erben benennen, welche die Jagd weiter ausüben. Ist keiner der Erben jagdpachtfähig, so sind die Erben nach § 16 Landesjagdgesetz NRW verpflichtet, der Unteren Jagdbehörde einen oder mehrere jagdpachtfähige sonstige Jagdausübungsberechtigte zu benennen. Ein benannter
Jäger wird gleichwohl...