Mitglieder einer Jagdgenossenschaft, die zugleich als Begehungsscheininhaber im Genossenschaftsrevier zur Jagd gehen, verfügen grundsätzlich auch weiterhin über Stimmrecht in der Genossenschaftsversammlung. Zudem können sie in den Vorstand der Jagdgenossenschaft gewählt werden.
Zwar ist laut Satzung in NRW ein Jagdgenosse von der Mitwirkung an der Abstimmung immer dann ausgeschlossen ist, wenn sich die Beschlussfassung auf den Abschluss eines Rechtsgeschäftes zwischen der Jagdgenossenschaft und ihm selbst bezieht. Allerdings ist ein Begehungsscheininhaber im Fall einer Jagdverpachtung nicht der Vertragspartner der Jagdgenossenschaft. Dieser unmittelbare Personenbezug ist zum jeweiligen Jagdpächter hergestellt, nicht jedoch zu den Begehungsscheininhabern. Dies gilt auch dann, wenn der Begehungsscheininhaber bei der Stimmabgabe mit der Erteilung eines Begehungsscheines rechnen darf. Allein, wenn dem Begehungsscheininhaber von vornherein eine beherrschende Stellung innerhalb der aus den Jagdpächtern und ihm bestehenden Jägergemeinschaft zugedacht ist, mag es im Einzelfall zu einem Stimmrechtsausschluss in der Genossenschaftsversammlung kommen.
In den Jagdvorstand gewählte Jagdpächter oder Begehungsscheininhaber müssen strenge Mitwirkungsverbote beachten. So dürfen sie bei Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft unter anderem dann nicht beratend oder entscheidend mitwirken, wenn eine Entscheidung für sie einen unmittelbaren Vor- oder Nachteil bringen kann.
Im Falle eines Begehungsscheininhabers, der bereits für die vorangegangene Pachtperiode durch einen Jagdpächter eine Jagderlaubnis erhalten hatte, spricht nach objektiver Betrachtung einiges dafür, dass der erneute Abschluss eines Jagdpachtvertrags mit dem alten Jagdpächter zugleich auch mit dem persönlichen Vorteil der Erteilung eines erneuten Begehungsscheines an dieses Vorstandsmitglied verbunden wäre. In diesem Fall ist der Begehungsscheininhaber von der Mitwirkung ausgeschlossen. Wegen der bestehenden Interessenkollision müsste dessen gewählter Stellvertreter einspringen.