Jagdgenossenschaft: Wer hat Stimmrecht?

Als Mitglied einer Jagdgenossenschaft interessiert mich, ob Mitglieder, die über einen Begehungsschein im Revier verfügen, auch Stimmrecht bei den Wahlen haben? Und dürften solche Mitglieder in den Vorstand gewählt werden?

Mitglieder einer Jagdgenossenschaft, die zugleich als Begehungsscheininhaber im Genossenschaftsrevier zur Jagd gehen, verfügen grundsätzlich auch weiterhin über Stimmrecht in der Genossenschaftsversammlung. Zudem können sie in den Vorstand der Jagdgenossenschaft gewählt werden.

Zwar ist laut Satzung in NRW ein Jagdgenosse von der Mitwirkung an der Abstimmung immer dann ausgeschlossen ist, wenn sich die Beschlussfassung auf den Abschluss eines Rechtsgeschäftes zwischen der Jagdgenossenschaft und ihm selbst bezieht. Allerdings ist ein Begehungsscheininhaber im Fall einer Jagdverpachtung nicht der Vertragspartner...