Jagdgenossenschaft: Was ist in Sachen Datenschutz zu beachten?

Welche neuen Vorgaben müssen Jagdgenossenschaften beim Datenschutz beachten? Muss sich der Vorstand von den Mitgliedern bestätigen lassen, dass er weiterhin die Daten für die Berechnung und Auszahlung des Jagdgeldes nutzen darf? Gibt es vorgefertigte Formulare?

Seit dem 25. Mai 2018 müssen Jagdgenossenschaften neben den bereits ohnehin geltenden Regelungen zum Datenschutz auch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beachten. Werden personenbezogene Daten gespeichert, so verlangt die DSGVO, dass hierfür eine Rechtsgrundlage vorhanden ist. Auch müssen die Betroffenen darüber informiert werden, in welcher Weise welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden und welche Rechte den Betroffenen in diesem Zusammenhang zustehen.

Da Jagdgenossenschaften Zwangskörperschaften des öffentlichen Rechts sind und der Verpflichtung unterliegen, ein Jagdkataster zu führen, aus dem sich mindestens die Jagdgenossen, die ihnen im gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehörenden Grundstücke sowie deren Größe ergeben, besteht sowohl eine rechtliche Verpflichtung als auch das öffentliche Interesse für eine Verarbeitung personenbezogener Daten. Es muss deshalb...