Jagdgenossen zur Kasse bitten?

Ich bin Vorsitzender einer Jagdgenossenschaft. Es stehen jährlich 4500 € Jagdpacht zum Ausgleich von Wildschäden zur Verfügung. Ich befürchte, dass durch die Zunahme der Wildschäden das ganze zur Verfügung stehende Budget beansprucht wird und auch noch die Jagdgenossen zur Kasse gebeten werden müssen. Die Jagdgenossenschaft hat kaum Rücklagen. Müssen die Mitglieder dann für den Wildschaden haften?

Nach dem Bundesjagdgesetz haftet die Jagdgenossenschaft für Wildschäden. Der Jagdpächter haftet nur, wenn er die Ersatzpflicht für Wildschäden vertraglich übernommen hat. Wenn Sie von einem Budget sprechen, das jährlich für die Wildschäden zur Verfügung steht, ist zu vermuten, dass Sie ­eine Wildschadenspauschale oder eine Deckelung des Wildschadens vereinbart haben. Bevor man solche Vereinbarungen trifft, ist sorgfältig abzuwägen, ob man mit der vereinbarten Wildschadenspauschale oder Deckelung auch auskommt. Werden solche Verein­barungen getroffen, sollte der vereinbarte Betrag den entstandenen üblichen Schäden der vergangenen Jahre entsprechen und zusätzlich noch einen Sicherheitsaufschlag enthalten. Wenn Sie das Wildschadensrisiko abschätzen, sollten Sie auch Wildschäden berücksichtigen, die...