Jagdgenossen: Vertrag vor Abschluss einsehen?

Unsere Jagdgenossenschaft umfasst acht Jagdbezirke. Diese sollen demnächst alle einzeln verpachtet werden. Habe ich als Jagdgenosse das Recht, den abzuschließenden Pachtvertrag vorher einzusehen? Ferner kommt in einem Jagdbezirk Schwarzwild vor, das erhebliche Schäden anrichtet. Ist es zulässig, dass der Wildschaden in Zukunft von der Jagdpacht aller Bezirke in Abzug gebracht wird? Oder müssen die Revierinhaber einen Fonds bilden, aus welchem der Wildschaden gezahlt wird?

Als Jagdgenosse haben Sie das Recht, den abzuschließenden Jagdpachtvertrag vorher einzusehen. Denn als Jagdgenosse sind Sie schließlich mitverantwortlich für den Inhalt des Vertrages. Wenn Sie in die Satzung Ihrer Jagdgenossenschaft blicken, werden Sie dort eine Regelung finden, wie diese auch in der Rahmensatzung für Jagdgenossenschaften unter § 8 aufgeführt ist. Hiernach ist die Genossenschaftsversammlung auch für die Beschlüsse über die Art der Jagdnutzung, das Verfahren und die Bedingungen für den Abschluss von Jagdpachtverträgen, die Erteilung des Zuschlags bei der Jagdverpachtung und die Änderung und Verlängerung von Jagdpachtverträgen zuständig. Die Jagdgenossen...