Jagdgenossen: Lassen sich Rücklagen für eine Feier nutzen?

Unsere Jagdgenossenschaft verfügt über eine hohe Rücklage. Das kommt unter anderem daher, dass wir in den vergangenen Jahren keine besonderen Ausgaben tätigen mussten. Jetzt würden wir gerne eine nicht satzungsgemäße Verwendung in Form einer Feier für die Jagdgenossen und die örtliche Jägerschaft planen. Wer kann über die Ausgabe aus dem Rücklagentopf entscheiden?

Die Genossenschaftsversammlung muss per Beschluss über die Auflösung der Rücklage entscheiden und ebenso mit Blick auf den beabsichtigten Verwendungszweck einen „Beschluss über die anderweitige Verwendung“ treffen. Von einer anderweitigen Verwendung wird dann gesprochen, wenn die Genossenschaft beschließt, das Jagdgeld nicht bzw. nicht in voller Höhe entsprechend der jeweiligen Flächengröße an die...