Jagdgeldauszahlung beantragen

Mit unseren Jagdpächtern ist vereinbart, dass sie Wildschäden bis 750 € übernehmen. Alle Schäden, die darüber hi­nausgehen, werden je zur Hälfte von der Jagdgenossenschaft getragen. Dieser Betrag wird dann vom Jagdgeld abgezogen. Das restliche Jagdgeld wird für den Wegebau genutzt. Ich möchte jetzt eine Maisfläche einzäunen, um Wildschäden zu mindern. Kann ich die Auszahlung meines Jagdgeldes beantragen, um davon den Zaun zu bezahlen? Den jetzigen Geschäftsführer habe ich nicht gewählt.

Jagdgenossen müssen nicht damit einverstanden sein, dass anstelle der dem jeweiligen Anteil entsprechenden Auszahlung das Jagdgeld für anderweitige Zwecke verwendet wird. Auch wenn die Jagdgenossenschaft mehrheitlich beschlossen hat, das Jagdgeld nicht auszuzahlen, sondern für den Wegebau auszugeben, so können Sie gleichwohl die Auszahlung Ihres Anteils verlangen.

Dies setzt jedoch voraus, dass Sie der anderweitigen Verwendung in der Jagdgenossenschaftsversammlung nicht zugestimmt haben. Stattdessen müssen Sie...