Jagdgeld: Höhe überprüfen

Habe ich als Jagdgenosse ein Recht auf Aushändigung der Satzung oder nur ein Einsichtsrecht? Darf ich prüfen, wer wie viel Jagdgeld erhält?

Grundsätzlich hat ein Jagdgenosse das Recht auf Einsicht in alle Genossenschaftsunterlagen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht bestätigt (Beschluss vom 27. Juni 2013, Az. 3 C 20.12). Das Recht zur Einsicht beinhaltet die Offenlegung der Bücher und sonstigen Unterlagen gegenüber dem Genossen, wenn dies gefordert wird. Eine effektive Überprüfung muss dabei möglich gemacht werden. Der Regelfall ist dabei die Einsicht bei der aktenführenden Stelle. Dafür wird dann ein Termin...