Jagdgeld: Antrag „bis auf Widerruf“ möglich?

Unsere Jagdgenossenschaftsversammlung beschließt jedes Jahr mehrheitlich, das Jagdgeld nicht auszuzahlen. Stattdessen soll das Geld für den Wegebau verwendet werden. Wie ist die Rechtslage, wenn sich trotzdem einige Jagdgenossen das Jagdgeld auszahlen lassen wollen? Müssen sie jedes Jahr einen neuen Antrag stellen und dabei die Vierwochenfrist einhalten oder ist es möglich, einen Antrag „bis auf Widerruf“ zu stellen?

Damit es nicht dazu kommt, dass einem einzelnen Jagdgenossen durch Mehrheitsbeschluss der Auszahlungsanspruch gekürzt oder genommen wird, hat der Gesetzgeber hierzu im Bundesjagdgesetz eine Regelung getroffen. Demnach kann jeder Jagdgenosse seinen Auszahlungsanspruch auch dann gegenüber der Genossenschaft geltend machen, wenn diese mehrheitlich beschließt, den Nutzungsertrag nicht entsprechend dem jeweiligen Flächenanteil an die...