Jagdgegner im Aufwind?

Bedeutet das jüngst beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gesprochene Urteil das Ende des Revier­systems in Deutschland? Wie steht es um die Pflichtmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften? Und wonach richtet sich die Höhe des Schmerzensgeldes für den Kläger, dem 5000 € zugesprochen wurden?

Durch das Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes (EGMR) in Straßburg wird die Pflichtmitgliedschaft aller Eigentümer bejagbarer Flächen in Jagdgenossenschaften im Grundsatz nicht infrage gestellt. Der EGMR hat lediglich ausgeführt, dass die Pflicht zur Duldung der Jagdausübung für solche Grundstückseigentümer eine unverhältnismäßige Belastung darstellt, die aus höchstpersönlichen, ethischen Gründen die Jagd ablehnen. Nur diesen Personen muss die Möglichkeit eröffnet werden, die Jagdausübung auf ihren Grundstücken verbieten zu können.

Im Ergebnis bedeutet dies, dass das jahrzehntelang bewährte Reviersystem und das Prinzip der notwendigen flächendeckenden Bejagung durch das Urteil nicht infrage gestellt werden. Lediglich für den erwähnten Ausnahmefall eines konkreten...