Jagderlaubnisschein nicht für Sohn?

Können Jagdpächter eines größeren Revieres (Jagdgenossenschaft) einem Jäger die Erteilung eines unentgeltlichen Jagderlaubnisscheines verweigern, obwohl er die Jagd mit allem, was dazu gehört, ausüben kann? Die Begründung lautete, nicht er selbst, sondern sein Vater sei Jagdgenosse. Zudem würde er nicht im Jagdbezirk, sondern 15 km entfernt wohnen. Wie ist die Rechtslage, wenn der Jäger selbst Jagdgenosse ist?

Grundsätzlich haben Jagdgenossen, die selbst über einen Jagdschein verfügen, keinen Anspruch darauf, dass ihnen der jeweilige Jagdpächter mit der Erteilung einer entgeltlichen oder unentgeltlichen Jagderlaubnis die Jagdausübung erlaubt.

Regelmäßig sehen Jagdpachtverträge nur vor,...