Jagdaufgabe vor Ablauf der Pachtzeit

Ein Jagdpächter in unserer Nähe wird sein Revier zwei Jahre vor Pachtablauf aus gesundheitlichen Gründen aufgeben. Ich möchte in das Revier einsteigen. Geht das, wenn wir eine vertragliche Vereinbarung mit dem Jagdvorstand unterschreiben? Sind die vorhandenen Begehungsscheine damit ungültig?

Grundsätzlich sind Jagdpachtverträge für eine bestimmte Zeit geschlossen, sodass ein Jagdpächter bis zum Ablauf der Pachtzeit an den Vertrag gebunden ist. Durch einen dreiseitigen Vertrag zwischen dem Verpächter, dem bisherigen Pächter und einem nachfolgenden Jagdpächter kann vereinbart werden, dass der bisherige Pächter vor Ablauf der vereinbarten Pachtzeit ausscheidet und ein neuer Pächter den Vertrag übernimmt. In aller Regel sind die Verpächter hier­mit auch einverstanden, wenn es...