Jagd vorzeitig weiterverpachten?

In zwei Jahren steht die Verpachtung der hiesigen Gemeindejagd an. Ist eine vorzeitige Weiterverpachtung an den jetzigen Pächter möglich?

Eine Verlängerung des Jagdpachtvertrags mit den bisherigen Pächtern kann ohne Weiteres vor Ablauf der laufenden Jagdpachtperiode vereinbart werden. Über die jagdliche Nutzung entscheidet die ­Genossenschaftsversammlung. Die Beschlussfassung für eine Verlängerung durch die auf der Genossenschaftsversammlung anwesenden oder vertretenen Jagdgenossen setzt voraus, dass die Mehrheit der Jagdgenossen für diesen Beschlussinhalt stimmt und diese Personenmehrheit zugleich auch noch über die...