Jagd erlaubt?

Im Juni vergangenen Jahres teilte mir ein Jagdgenosse mit, dass in seinem Getreidefeld Wildschweine gesehen wurden. Kurzfristig habe ich die an unserem Revier beteiligten Jäger und einige aus der Nachbarjagd benachrichtigt. Einige Schützen haben das Feld umstellt, während fünf bis sechs Schützen das Feld mehrfach durchtrieben haben. Nach einer Stunde lagen vier Frischlinge und zwei Überläufer auf der Strecke. Jetzt, mehr als ein halbes Jahr später, meinte ein Jäger, wir hätten so eine Treibjagd überhaupt nicht machen dürfen. Wie ist die Rechtslage?

Angesichts der auch in Nord­rhein-Westfalen (NRW) in den vergangenen Jahren gestiegenen Schwarzwildbestände ist die intensive Bejagung der Wildschweine dringend geboten, um übermäßige Wildschäden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen und ein Übergreifen der europäischen Schweinepest auf die Hausschweinbestände zu verhindern. Deshalb dürfen auch in den Sommermonaten die Bejagungsaktivitäten der Jäger nicht erlahmen, wobei der Jagdausübung in der Nähe von besonders gefährdeten Feldfluren der Vorrang einzuräumen ist.

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