Jäger in ASP-Sperrbezirken: Nach Wildschweinkontakt – aufgepasst!

Leserfrage: Zum Thema Afrikanische Schweine­pest und Biosicherheit: Jäger in Sperrbezirken, die Kontakt mit Wildschweinen hatten, sind verpflichtet, sich danach mindestens 48 Stunden von Hausschweinen fernzuhalten. Wo ist dies geregelt?

Wochenblatt-Leser Walter M. aus L. fragt: In Folge 28 hatten Sie zum Thema Afrikanische Schweine­pest und Biosicherheit in einem Interview ­Folgendes berichtet: Jäger in Sperrbezirken, die Kontakt mit Wildschweinen hatten, sind verpflichtet, sich danach mindestens 48 Stunden von Hausschweinen fernzuhalten. Wo ist dies geregelt?

Britta Petercord, Redakteurin des Wochenblattes, antwortet: Die Quelle dafür bildet die Durchführungsverordnung (EU) 2021/605 vom...