Jäger in ASP-Sperrbezirken: Nach Wildschweinkontakt – aufgepasst!
Leserfrage: Zum Thema Afrikanische Schweinepest und Biosicherheit: Jäger in Sperrbezirken, die Kontakt mit Wildschweinen hatten, sind verpflichtet, sich danach mindestens 48 Stunden von Hausschweinen fernzuhalten. Wo ist dies geregelt?
Wochenblatt-Leser Walter M. aus L. fragt: In Folge 28 hatten Sie zum Thema Afrikanische Schweinepest und Biosicherheit in einem Interview Folgendes berichtet: Jäger in Sperrbezirken, die Kontakt mit Wildschweinen hatten, sind verpflichtet, sich danach mindestens 48 Stunden von Hausschweinen fernzuhalten. Wo ist dies geregelt?
Britta Petercord, Redakteurin des Wochenblattes, antwortet: Die Quelle dafür bildet die Durchführungsverordnung (EU) 2021/605 vom...