Hunde im Revier

Wenn ein Landwirt gegen das Betreten seiner Flächen, zum Beispiel von Spaziergängern, keine Einwände erhebt bzw. keinen Ärger mit unvernünftigen Hundebesitzern haben will, wie sieht es mit den Jagdpächtern aus? Kann der Grundstückseigentümer ohne Zustimmung des Jagdpächters seine bewirtschafteten Wiesen beispielsweise für Hundeprüfungen freigeben?

Grundsätzlich dürfen Hundehalter im Rahmen des allgemeinen Betretungsrechts in der freien Landschaft ihre Vierbeiner bei sich führen. Diese müssen, soweit sie dem Hundeführer entsprechend gehorchen, nicht angeleint sein. Von bewirtschafteten, landwirtschaftlichen Flächen haben die Halter mit ihren Hunden allerdings fernzubleiben – es sei denn, es besteht das Einverständnis des Eigentümers. Dieses liegt jedoch in der Regel nicht vor. Die Hundehalter handeln also regelmäßig eigenmächtig.

Konsequenzen haben die Hundehalter in der Regel nicht zu befürchten, da Landwirte faktisch angesichts...