Hohen Jagdschaden zahlen?

Ich bin Jagdpächter einer Genossenschaftsjagd. Im September 2015 bin ich mit meinem Pkw und Anhänger etwa 270 m durch eine Wiese gefahren, die zur Biogasgewinnung genutzt wird. Ich habe eine bestehende Treckerspur genutzt. Nun verlangt der Pächter der Wiese für mein Befahren eine Entschädigung von 608 € für 1 ha. Das Gras ist gut nachgewachsen und es wurde geerntet. Muss ich zahlen?

Landwirte können nicht nur den Ersatz von Wildschäden verlangen, sondern auch von sogenannten Jagdschäden. Unter Jagdschäden versteht man Grundstücks- oder Ertragsschäden, die durch den Jäger im Zusammenhang mit der Jagdausübung angerichtet werden. Jagd ist dabei im weiteren Sinne zu verstehen, sodass auch eine Revierfahrt mit Pkw und Anhänger hierzu zählt, wenn beispielsweise eine Wildbergung erfolgt oder Material für jagdliche Einrichtungen transportiert wird.

Jagdschäden sind allerdings nur dann zu ersetzen, wenn das schädigende Verhalten schuldhaft war. Der Schaden müsste daher zumindest unter Verletzung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt angerichtet worden sein. Gegen ein Verschulden...