Hochsitz an der Reviergrenze aufstellen?

Ich bin Eigentümer einer 100 ha großen Eigenjagd in Mecklenburg-Vorpommern. Zwei Jahre nach dem Kauf der Flächen habe ich weitere 47 ha, die direkt an meine Flächen angrenzen, erworben. Diese gehören jedoch noch zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk und der Vertrag mit dem Jagdpächter läuft noch sieben Jahre. Kann ich dennoch bereits jetzt an der Reviergrenze einen Hochsitz errichten?

Während etwa das Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen regelt, dass ein Hochsitz innerhalb von 75 m zur Jagdgrenze nur dann errichtet werden darf, wenn

  • die Untere Jagdbehörde dies zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden zulässt oder
  • die Grenznachbarn eine schriftliche Vereinbarung getroffen haben, welche die Abstandsunterschreitung erlaubt,

haben andere Bundesländer hierzu abweichende Regelungen getroffen.

Dies gilt auch für Mecklenburg-Vorpommern. Einen Mindestgrenzabstand beinhaltet das dortige Landesjagdgesetz (LJagdG M-V) nicht. Es verlangt vielmehr für die Errichtung des Hochsitzes nur, dass dieser aus Naturmaterial...