Haftet Jagdherr für Jagdhunde?

Als Hundeführer nehme ich mit zwei Hunden an Bewegungsjagden teil. 2016 wurde einer meiner Hunde verletzt. Auf den Tierarztkosten bin ich sitzen geblieben. Kann ich den Jagdherrn für Tierarztkosten haftbar machen?

Eine Pflicht zur Versicherung der Jagdhunde besteht nicht. Für den Fall, dass ein Tier während der Jagd verletzt oder gar getötet wird, kann der Hundehalter allenfalls aus vertraglicher oder deliktischer Haftung einen Anspruch gegen den Schädiger haben.

Ein vertraglicher Anspruch setzt voraus, dass zwischen dem Hundehalter, also dem Führer der Jagdhunde, und dem Jagdherrn eine vertragliche Abrede über den Einsatz der Hunde im Rahmen der Bewegungsjagd zustande gekommen ist. Ein solcher Vertrag kann auch mündlich geschlossen werden. Entscheidend ist, ob sich Jagdherr und Hundeführer bei der – regelmäßig...