Haftet der Jagdpächter für Maschinenschaden?

Wildschweine haben in diesem Jahr im Weizenfeld so große Löcher gewühlt, dass der Mähdrescher bei der Ernte stark beschädigt wurde. Muss für diesen Schaden der Jagdpächter aufkommen? Falls nicht, wie könnte man sich als Landwirt dagegen absichern?

Der Jagdpächter muss nicht für den Schaden am Mähdrescher aufkommen – auch dann nicht, wenn er sich nach dem Jagdpachtvertrag verpflichtet hat, die entstehenden Wildschäden zu übernehmen. Denn die Haftung für Wildschäden ist nach § 29 I Bundesjagdgesetz (BJG) auf...