Grundstück aus der Jagd nehmen?

Leserfrage: Wir wohnen im Außenbereich von NRW auf einem Resthof mit etwas Grünland und einem See. Besteht die Möglichkeit, unser Grundstück komplett aus den bejagbaren Flächen herauszunehmen?

Wochenblatt-Leser Jost Q. fragt: Wir wohnen im Außenbereich von NRW auf einem Resthof mit etwas Grünland und einem See. Ich bin Jäger und habe vor Jahren eine Schießerlaubnis für die befriedeten Flächen bei der Kreispolizeibehörde bekommen, um die Nutriapopulation an unserem See einzudämmen. Ein Teil des Sees befindet sich im nicht befriedeten Bezirk. Besteht die Möglichkeit, unser Grundstück komplett aus den bejagbaren Flächen herauszunehmen?

Jürgen Reh, Rechtsanwalt, VJE, antwortet: Soweit ein Teil Ihrer Flächen befriedet ist, bedarf es keiner Herausnahme aus dem Bejagungszusammenhang des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes. Denn auf befriedeten Flächen ruht die Jagd bereits ohnehin per Gesetz....