Golfplatz im Revier?

In unserer Eigenjagd soll auf einer Ackerfläche ein „Übungs-Golfplatz“ mit acht Löchern neben dem eigentlichen Golfplatz entstehen. Der Golfplatz würde die Fläche dafür pachten. Können wir als Jäger dagegen etwas unternehmen?

Jäger müssen nicht jede Beeinträchtigung ihres Jagdausübungsrechtes ohne Widerspruch erdulden. Denn das Jagdausübungsrecht ist eine durch das Bürgerliche Gesetzbuch geschützte Rechtsposition. Wird das Jagdausübungsrecht rechtswidrig und schuldhaft verletzt, kann dies sowohl Schadenersatz- als auch Unterlassungsansprüche auslösen.

Kein Abwehranspruch besteht gegen übliche Beeinträchtigungen, die sich etwa durch die Ausübung des allgemeinen Betretungsrechts durch Spaziergänger ergeben. Auch die üblichen Bewirtschaftungsmaßnahmen durch Land- und Forstwirte müssen von...