Gilt Vertrag noch?

1995 hat mein Vater anhand einer schriftlichen Vereinbarung das Recht zugesprochen bekommen, in einem bestimmten Jagdbezirk gemeinsam mit den Jagdpächtern zu jagen. In dieser Vereinbarung gewähren die Jagdpächter meinem Vater die gleichen Rechte und Pflichten, wie sie selbst besitzen. Der eigentliche Jagdvertrag wurde zwischenzeitlich mehrfach verlängert, zwei der Jagdgenossen sind bereits verstorben, zwei andere Jagdgenossen haben ihre Rechte an ihre Söhne abgetreten. Zum 1. April 2016 ist nunmehr eine weitere Verlängerung des ursprünglichen Jagdvertrages beschlossen worden. Bestehen weiterhin die Rechte aus dem privaten Vertrag von 1995?

Es bestehen bereits erhebliche Bedenken, ob die Vereinbarung vom 28. Dezember 1995 überhaupt rechtswirksam ist, da sie von den darin aufgeführten Personen nicht unterzeichnet wurde und auch die Zustimmung der Verpächterin nicht erkennbar ist. Zudem wurde die Vereinbarung nicht der Unteren Jagdbehörde gemäß § 12 BJG angezeigt,...