Gilt die Vollmacht?

Bei unserer Jagdgenossenschaftsversammlung wurden bei der Beschlussfassung über einen neuen Jagdpächter mittels Vollmacht Stimmen abgegeben. Die Vollmacht war allerdings nicht vom Eigentümer einer Grundfläche unterschrieben worden, sondern von dessen Vater. Ist dies rechtlich korrekt? Und muss der Jagdvorstand Einblick in solche Vollmachten gewähren bzw. diese offenlegen?

Sofern die Satzung der Jagdgenossenschaft dies zulässt, können sich Jagdgenossen in der Mitgliederversammlung durch andere Personen vertreten lassen. Der Vertreter muss in der Versammlung aber im Original eine auf seine Person lautende Vollmachtsurkunde vorlegen. Diese...