Wochenblatt-Leser Markus F. fragt: Ich bin seit diesem Jahr neuer Vorsitzender der hiesigen Jagdgenossenschaft. Zum 1. April 2023 wird das Revier neu verpachtet. Existieren Musterjagdpachtverträge für NRW, die wir als Basis verwenden können? Wenn ja, wo gibt es diese?
Jürgen Reh, Rechtsanwalt, VJE, antwortet: Es gibt Vertragsmuster für Jagdpachtverträge. Allerdings sind diese oft nicht auf die Rechtslage des jeweiligen Bundeslandes abgestimmt. Zum Teil sind die Vertragsmuster auch unausgewogen, wenn zum Beispiel einseitig die Interessen einer Vertragspartei in den Vordergrund gestellt werden. Für NRW gibt es ein häufig verwendetes Vertragsmuster, das zwischen dem Landesjagdverband (LJV) und dem Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Westfalen-Lippe (VJE) abgestimmt worden ist. Dieser „Musterjagdpachtvertrag NRW“ ist über den LJV und den VJE erhältlich.
Musterjagdpachtverträge über VJE bzw. RVEJ beziehen
Als Jagdgenossenschaft ist es sinnvoll, Musterjagdpachtverträge über den VJE bzw. im Rheinland über den Rheinischen Verband der Eigenjagdbesitzer und Jagdgenossenschaften (RVEJ) zu beziehen, da dort die entsprechenden Benutzerhinweise gleich mitausgegeben werden.
Die Verwendung eines Musterjagdpachtvertrags ist aber nicht mit einem „Rundum-sorglos-Paket“ gleichzusetzen. Gerade bei der Verwendung eines Musterjagdpachtvertrags ist zu bedenken, dass die vorgegebenen Klauseln nicht genau auf den individuellen Vertragswillen des jeweiligen Einzelfalls zugeschnitten sind. Für juristische Laien ist es zudem nicht immer einfach, ein vorgegebenes Vertragsmuster noch mit Individualabreden zu ergänzen. Deshalb macht es Sinn, vor der abschließenden Unterschriftsleistung den Jagdpachtvertrag auch bei Verwendung eines Musterjagdpachtvertrags noch einmal von einem Juristen durchsehen zu lassen.
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(Folge 52-2022)