Gesundheitszeugnis beim Waffenkauf?

Ich bin Jagdscheininhaber, 77 Jahre alt, und möchte eine Pistole kaufen. Von einem Jagdfreund hörte ich, dass ich eventuell ein Gesundheitszeugnis vorlegen muss. Falls ja, ist das Gesundheitsamt oder der Hausarzt zuständig? Zudem möchte ich noch wissen, ob ein Waffenschrank der Sicherheitsstufe B noch für Kurzwaffen zugelassen ist.

Eine Altersbeschränkung „nach oben“ für den Erwerb von Waffen kennt das Waffengesetz (WaffG) grundsätzlich nicht. Jedoch muss die zuständige Behörde nach § 4 Abs. 3 WaffG den Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis in regelmäßigen Abständen (mindestens alle drei Jahre) unter anderem auf seine persönliche Eignung überprüfen. Diese wäre...