Gehört Fluss zur bejagbaren Fläche?

Ich bin Jagdvorsteher der gemeinschaftlichen Jagdgenossenschaft. Vier unserer fünf Reviere liegen an der Lahn. Der Fluss ist bei uns Bundeswasserstraße. Das zuständige Wasser- und Schifffahrts­amt ist aber kein Jagdgenosse. Zählt die Lahn zur bejagbaren Fläche? Oder müssen wir die Flächen ohne die Lahn berechnen?

Bei der Lahn handelt es sich um bejagbare Fläche. Sie ist folglich auch Bestandteil eines Jagdbezirkes. Ob das Gewässer an dieser Stelle Bestandteil Ihres gemeinschaftlichen Jagdbezirkes ist, hängt davon ab, ob die Lahn innerhalb des Gemeindegebietes liegt. Denn alle Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, sind nach § 8 Bundesjagdgesetz (BJG) Bestandteil des gemeinschaftlichen Jagdbezirks.

Liegt die Lahn innerhalb Ihres gemeinschaftlichen Bezirks, so ist der Bund auch Jagdgenosse und zwar...