Gatter gegen Wild?

Ich besitze eine 15 ha große Wiese am Waldrand. Da es inzwischen so viele Wildschäden gibt, habe ich entlang des Waldes auf einer Länge von 700 m ein Gatter errichtet. Der Jagdpächter behauptet jetzt, dass das nicht erlaubt sei. Ist das wirklich so?

Landwirte dürfen durchaus Wild von gefährdeten Flächen fernhalten. Der Gesetzgeber erlaubt es, Wild von Grundstücken durch Schutzmaßnahmen abzuhalten oder dieses von Grundstücken zu verscheuchen. Der Landwirt darf bei der Verhütungs- bzw. Verscheuchungsmaßnahme das Wild aber weder gefährden noch verletzen (§ 26 Bundesjagdgesetz). Ebenso darf der Jagdausübungsberechtigte solche Maßnahmen durchführen,...