Flächenkauf bricht nicht Jagdpacht

Ich bewirtschafte einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb und bejage meine Eigenjagd selbst. Nun habe ich einige Grundstücke gekauft, die an mein Eigentum angrenzen, aber Teil der benachbarten Genossenschaftsjagd bzw. an einen benachbarten Eigenjagdbezirk angegliedert sind. Da ich auch zur Hälfte Pächter der Genossenschaftsjagd bin, habe ich kein Interesse, die Jagdgrenzen zu ändern. Allerdings hat der benachbarte Eigenjagdbesitzer nach dem Verkauf der an seine Jagd angegliederten Fläche an mich, jedoch vor der Umschreibung im Grundbuch, seine Eigenjagd an seinen Sohn verpachtet, um zu verhindern, dass ich die Fläche selbst bejagen kann. Wie ist die Rechtslage?

Wenn Sie das Eigentum an Flächen erwerben, die unmittelbar an den Eigenjagdbezirk angrenzen, werden diese automatisch ebenfalls Bestandteil Ihres Eigenjagdbezirkes. Solange diese Flächen allerdings noch in einem laufenden Jagdpachtvertrag eingebunden sind, schützt den Jagdpächter dieser Flächen der Grundsatz: „Kauf bricht nicht Miete bzw. auch nicht die Jagdpacht.“ Im Regelfall muss sich der Erwerber also gedulden, bis der laufende Jagdpachtvertrag endet. Erst dann fällt diese Fläche in den Eigenjagdbezirk. Dies gilt auch für Ihre im gemeinschaftlichen Jagdbezirk gelegenen Flächen. Auch wenn Sie Mitpächter des angrenzenden gemeinschaftlichen Jagdbezirkes sind, gilt der oben genannte Grundsatz. Vorzeitig würden diese Flächen nur dann jagdlich in Ihren Eigenjagdbezirk fallen, wenn Ihr Mitpächter und Sie sich dahingehend einigen, auf den „Pächterschutz“ des laufenden Jagdpachtvertrags zu verzichten. Gleiches gilt im Normalfall auch im Verhältnis...